Oberbeck
Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Präsident des Deutschen Bundestages nicht verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskunft zu Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages in der abgelaufenen und laufenden Legislaturperiode zu geben. Der Bundestag ist als besonderes Organ der Gesetzgebung keine auskunftspflichtige Behörde im Sinne des Presserechts. …
Oberbeck, DSB 2017, 18 (Urteil vom 29.11.2016, OVG 6 B 84.15)