Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat die Entscheidung über die Ausgestaltung des Anspruchs auf die Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle als gebundener Anspruch oder als Ermessensanspruch den Ländern überantwortet.
OVG Berlin-Brandenburg, ZfWG 2023, 560-562 (Beschluss vom 29.08.2023, OVG 1 S 56/23)