Eine strafgerichtliche Verurteilung, die zwar nicht mehr in ein Führungszeugnis aufzunehmen, jedoch noch im Bundeszentralregister enthalten ist, darf bei der Entscheidung über die Erteilung einer ärztlichen Approbation berücksichtigt werden.
OVG Lüneburg, DSB 2010, 29 (Beschluss vom 10.12.2009, 8 LA 185/09)