Für den Regelfall gefährdet ein Windenergieanlagenbauvorhaben das Planungsziel der Ausschlusswirkung einer Konzentrationsflächenplanung für die Windenergie erst dann nicht mehr, wenn es hinreichend verlässlich innerhalb einer der Konzentrationszonen liegen wird.
OVG Lüneburg, ZNERL 2022, Heft 02, Online, - ([unbekannt] vom 14.02.2022, 12 MS 172/21)