Oberbeck/Kramer
Ein Personalrat kann von der Dienststelle nicht verlangen, Zugriff auf die in der elektronischen Arbeitszeiterfassung gespeicherten Daten der namentlich bezeichneten Beschäftigten zu erhalten. Seine Überwachungsfunktion wird bereits durch anonymisierte Arbeitszeitlisten effektiv erfüllt. Der Personalrat der Agentur für Arbeit in Duisburg begehrte in dem Verfahren einen „lesenden Zugriff“ auf die Zeiterfassung, …
Oberbeck/Kramer, DSB 2015, 65 ([unbekannt] vom 19.03.2014, 6 P 1.13)