§ 56 Abs. 1 S. 1 ERegG erfasst in Abweichung von § 14 Abs. 2 EIBV 2005 nicht nur solche Anträge außerhalb des Netzfahrplans, die sich auf eine besonders kurzfristige Zuweisung einzelner Zugtrassen beziehen.
OVG Münster, N&R 2021, 241-252 (Beschluss vom 25.02.2021, 13 B 343/20)