Die gegenüber der Webseitenbetreiberin ausgesprochene Beanstandung und Untersagung der Verbreitung pornografischer Inhalte ohne die Einrichtung einer geschlossenen Benutzergruppe stellt ein geeignetes Mittel zur Erreichung des Schutzziels des Jugendschutzes dar. (Leitsatz der Redaktion)
OVG Nordrhein-Westfalen, K&R 2022, 869-874 (Beschluss vom 07.09.2022, 13 B 1911/21)