OVG Saarland
Zweifel an der Erlaubnisfähigkeit der Vermittlung von Sportwetten können, sofern sie auf dem Fehlen der Konzession des Wettveranstalters bzw. einer mangelnden Konzessionsfähigkeit seines derzeitigen Wettangebots beruhen, dem Wettvermittler während der Dauer des Konzessionsverfahrens nicht entgegengehalten werden, wenn das Konzessionsverfahren nicht transparent, diskriminierungsfrei und gleichheitsgerecht ausgestaltet ist oder praktiziert wird. …
OVG Saarland, ZfWG 2018, 80 (Beschluss vom 19.05.2017, 1 B 164/17)