OVG Saarland
Die Erlaubnis nach § 33i GewO hat sowohl einen persönlichen als auch einen sachlichen Charakter, denn sie ist an bestimmte Personen, bestimmte Räume sowie eine bestimmte Betriebsart gebunden und genießt nur solange Bestandsschutz, wie keiner dieser Bezugspunkte verändert wird. Jede wesentliche Veränderung in einem dieser für die Konzessionierung relevanten Anknüpfungspunkte, …
OVG Saarland, ZfWG 2016, 383 (Beschluss vom 08.03.2016, 1 B 213/15)