OVG Saarland
Regelungen, die den Betrieb einer Spielhalle betreffen und keinen Bezug zu den technischen Anforderungen an Geldspielgeräte oder zu vom konkreten Aufstellort unabhängigen Fragen der Geräteaufstellung aufweisen, sind dem Recht der Spielhallen im Sinne von Art. 70 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zuzuordnen und unterfallen damit der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit der Länder.…
OVG Saarland, ZfWG 2018, 332 (Beschluss vom 12.06.2017, 1 B 168/17)