Das in § 21 Abs. 2 GlüStV normierte Trennungsgebot bedarf betreffend den Begriff „Gebäudekomplex“ – mangels160 einer Legaldefinition im Glücksspielstaatsvertrag – der Auslegung.
Verlag | Kontakt | Impressum | Mediadaten | Datenschutz | AGB | Autorenhinweise