OVG Sachsen
Die Mindestabstandsregelung des § 18 a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStV dient der Suchtprävention durch einen Schutz von Kindern und Jugendlichen bereits im Vorfeld des Betretens von Spielhallen, indem sie durch deren Herausnahme aus dem nahen Umfeld der täglich von diesen aufgesuchten allgemeinbildenden Schulen dem Gewöhnungseffekt durch ein stets verfügbares Angebot und dem „Reiz des Verbotenen“ entgegenwirkt, …
OVG Sachsen, ZfWG 2020, 80 (Beschluss vom 20.08.2019, 6 B 295/18)