Errichtung und Betrieb einer Photovoltaikanlage in einem Solarpark durch eine Kommune auf in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken sind als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und damit als wirtschaftliche Tätigkeit i.S.d. § 116 GO LSA a.F. anzusehen.
OVG Sachsen-Anhalt, ZNER 2015, 601-605 (Urteil vom 07.05.2015, 4 L 163/14)