OVG Schleswig-Holstein
Die Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten Glücksspiels im Internet kann weiterhin auf den Erlaubnisvorbehalt und das Internetverbot des § 4 Abs. 1 und 4 GlüStV 2012 gestützt werden; jedenfalls ist eine ohne weiteres erkennbare Unionsrechtswidrigkeit dieser Vorschriften nach summarischer Prüfung im Beschwerdeverfahren nicht gegeben. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der in Schleswig-Holstein geplanten Liberalisierungen.…
OVG Schleswig-Holstein, ZfWG 2019, 387-395 (Beschluss vom 03.07.2019, 4 MB 14/19)