SG Gießen
Allein die (formal) andauernde Überwachung der Planerfüllung durch einen Treuhänder rechtfertigt nicht die Annahme, die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers bestehe fort mit der Folge, dass ein neues Insolvenzereignis mit Anspruch auf Insolvenzgeld nicht eintreten kann. Der fortbestehenden Planüberwachung kommt im Regelfall lediglich eine Indizwirkung für fortbestehende Zahlungsunfähigkeit zu, …
SG Gießen, BB 2023, 1593-1598 (Urteil vom 15.05.2023, 14 AL 4/23)