Schleswig-Holsteinisches OLG
Die Bezeichnung „SMS Flat“ für einen Tarif, bei dem nur das Versenden von bis zu 3.000 SMS im Monat von der Flatrate abgegolten ist, ist als irreführend unzulässig. Die Bezeichnung „SMS Flat 3000“ für einen solchen Tarif ist zulässig, sofern der Verbraucher noch vor der Kaufentscheidung durch einen deutlichen und unmissverständlichen Hinweis über den Inhalt des Tarifs aufgeklärt wird, …
Schleswig-Holsteinisches OLG, WRP 2014, 746-749 (Urteil vom 19.03.2014, 6 U 31/13)