Die Maßstäbe für die FFH-Verträglichkeit ergeben sich aus dem Schutzzweck und den dazu erlassenen Vorschriften, wenn hierbei die jeweiligen Erhaltungsziele berücksichtigt werden. Auf nach dem sogenannten Standard-Datenbogen außerdem im Schutzgebiet vorkommende (Vogel-) Arten kommt es nicht an.
VG Arnsberg, ZNER 2013, 75-80 (Urteil vom 22.11.2012, 7 K 2633/10)