VG Freiburg
§ 51 Abs. 4 S. 3 LGlüG ist keine materielle Präklusionsfrist. Werden für Verbundspielhallen, für die bis zum 18.11.2011 Erlaubnisse nach § 33i GewO beantragt und in der Folge erteilt wurden, bis zum 29.02.2016 Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 41 Abs. 1 LGlüG gestellt, können diese jedenfalls bis zu einer behördlichen Auswahlentscheidung isoliert zurückgenommen und so der Verbund aufgelöst werden.…
VG Freiburg, ZfWG 2019, 98 (Urteil vom 27.02.2018, 13 K 1448/16)