Oberbeck
Der in der Öffentlichkeit als „Knöllchen-Horst“ bekannt gewordene Mann hatte es sich zur Aufgabe gemacht, vermeintliche oder tatsächliche Verkehrsverstöße zur Anzeige zu bringen. Als Beweis wurden hierzu Videoaufnahmen einer Dashcam genutzt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hatte daraufhin die Verwendung der Kameras zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens untersagt und die Löschung der Aufnahmen angeordnet. …
Oberbeck, DSB 2016, 266 (Beschluss vom 12.10.2016, 1 B 171/16)