VG Hamburg
Die Regelung in § 9 Abs. 4 HmbSpielhG, wonach sich bei Bestandsspielhallen, die innerhalb des vom Gesetz vorgegebenen Mindestabstands um die Erteilung der zum Weiterbetrieb erforderlichen Spielhallenerlaubnis konkurrieren, „die länger bestehende Spielhalle“ durchsetzt, begegnet durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Den unterlegenen Betreibern steht daher vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 Abs. …
VG Hamburg, ZfWG 2018, 500 (Beschluss vom 08.01.2018, 17 E 10199/17)