VG Hannover
Ein inmitten des Werbeblocks gesendeter Kombispot, bestehend aus Programmhinweis und nachfolgender Werbung, trägt den Verstoß gegen das rundfunkrechtliche Trennungsgebot von Werbung und sonstigen Inhalten in sich, wenn nach dem Programmhinweis nicht erneut ein Werbetrenner gesendet wird (Berufung zugelassen). (Leitsatz des Gerichts)
VG Hannover, K&R 2017, 288 (Urteil vom 17.11.2016, 7 A 280/15)