Die Bundesnetzagentur darf keine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie unter namentlicher Nennung des betroffenen Unternehmens über den Erlass eines Bußgeldbescheides unterrichtet.
VG Köln, K&R 2024, 150-156 (Urteil vom 17.11.2023, 1 K 3664/21)