Messgeräte, deren Serien- oder Eigentumsnummer fehlt, dürfen im Doppelstichprobenverfahren nicht als Datenfehler gewertet werden, wenn ihre Identifikation auf andere Weise möglich ist.
VG Kassel, ZNERL 2021, Heft 06, Online, - ([unbekannt] vom 24.09.2021, 3 L 1030/21.KS)