Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie erlaubt es der Kommune, bei der Auswahlentscheidung über die Konzession den kommunalen Einfluss auf den Netzbetrieb stark zu gewichten und damit im Ergebnis ein kommunales Unternehmen zu bevorzugen.
VG Oldenburg, ZNER 2012, 541-548 (Beschluss vom 17.07.2012, 1 B 3594/12)