Bei den TV-Werbespots handelt es sich um Werbung für ein unerlaubtes Glücksspiel. Durch die Werbung für Gratistipps sollen Kunden für Glücksspielprodukte im Internet angeworben werden, die mit Ausnahme von zwei Produkten in Deutschland nicht legal angeboten werden. (Leitsatz der Redaktion)
VG Regensburg, K&R 2018, 529-532 (Beschluss vom 30.05.2018, 5 S 18.681)