Das Double-Opt-in-Verfahren ist ungeeignet zum Nachweis einer Einwilligung des Anschlussinhabers nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in die Nutzung der erlangten Telefonnummer zu Werbeanrufen.
VG Saarlouis, WRP 2020, 128-135 (Urteil vom 29.10.2019, 1 K 732/19)