Es besteht ein Anspruch auf Information über die Kosten anlässlich des Besuchs eines Staatsoberhaupts in Deutschland; die Akteneinsicht beschränkt sich jedoch auf den in den Rechnungen ausgewiesenen Gesamtbetrag.
Vahle, DSB 2011, 28 (Urteil vom 08.09.2010, 1 A 389/07)