Oberbeck
Im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung ist die Speicherung von Verfahrensbeteiligten durch ein deutsches Gericht datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. In dem Fall führte die Klägerin ein wasserrechtliches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Im Verfahren widersprach sie der Speicherung ihrer persönlichen Daten und begründete dies mit der Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. …
Oberbeck, DSB 2016, 168 (Urteil vom 30.05.2016, 1 A 1754/14)