Für das Auswahlverfahren zwischen aufgrund des Mindestabstandsgebots konkurrierenden Spielhallen unterschiedlicher Betreiber (sog. echte Konkurrenz) gibt es in Hessen derzeit keine rechtliche Grundlage.
VGH Hessen, ZfWG 2018, 572-578 (Beschluss vom 27.09.2018, 8 B 432/18)