Müller
Diversity soll allen Menschen gleichermaßen Raum zu geben, sie selbst zu sein, egal was dies für sie umfasst, ohne deshalb von Teilhabe ausgeschlossen zu werden. Das sollte in der Justiz kein Problem sein, wenn man an den wohl bekanntesten Rechtssatz denkt: “Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.”
Müller, DivRuW 2024, 16-20