Im Zuge der Reform der Grundsteuer wurde auch das Grundgesetz geändert. Einerseits wurde die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert, daneben aber auch den Ländern das Recht gewährt, eigene Regelungen zur Grundsteuer vorzusehen. Sieben Länder wollen davon Gebrauch machen.
„Ich weiß nicht, wo mir der Kopf steht. Ich kann die Vielzahl der Aufgaben kaum stemmen und weiß nicht, welchem Team ich zugeordnet bin und wer mein Chef ist. Das wechselt auch ständig und dann habe ich auch noch einen Disziplinarvorgesetzten.“