AG Bad Hersfeld
Durch die Nutzung der App “WhatsApp” verrät das Kind als Nutzer laufend die Datensätze der mit ihm als Adressbuchkontakte verbundenen Personen an einen außenstehenden Dritten, nämlich an die Firma WhatsApp Inc. als Betreiber der App. Damit verletzt das Kind als Nutzer der App das Recht auf informationelle Selbstbestimmung all jener betroffenen Personen. (Leitsatz der Redaktion)
AG Bad Hersfeld, K&R 2017, 525-531 (Beschluss vom 15.05.2017, F 120/17 EASO)