Ist eine E-Mail zulässig, die der Veranstalter einer Fachtagung an einen Rechtsanwalt (ohne dessen ausdrückliche Einwilligung) schickt? Das Amtsgericht Leipzig bewertet das als unerwünschte Werbe-Mail und untersagte dem Absender weitere Mails mit werbendem Inhalt.
Vahle, DSB 2014, 244 (Urteil vom 18.07.2014, 107 C 2154/14)