Ein ausländischer Glücksspielanbieter, der in Deutschland ansässigen Spielern die Möglichkeit einräumt, über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen (hier: Online-Casinospiele) teilzunehmen, verstößt gegen das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012.
AG Münster, ZfWG 2022, 480 (Urteil vom 23.02.2022, 96 C 1913/21)