AG Traunstein
Auch bei einem kurzfristigen Nichtantritt einer gebuchten Reise tritt beim Veranstalter eine Ersparnis von Kosten ein, auch wenn er die Reiseleistung nicht anderweitig verkaufen kann. Eine Klausel, die für diesen Fall dem die Reise nichtantretenden Kunden die vollständige Zahlung des Reisepreises ohne Hinweis auf die Möglichkeit der Darlegung eines geringeren Schadens auferlegt, …
AG Traunstein, WRP 2007, 698 (Urteil vom 23.02.2007, 311 C 249/07)