Eine Preisanpassungsklausel, nach der der Gasversorger „… berechtigt (sei), seine Preise der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen“, ist unklar (also nicht eindeutig auslegbar), intransparent und verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des § 307 BGB.
AG Winsen, ZNER 2010, 89-92 (Urteil vom 12.01.2010, 18 C 861/09)