LAG Baden-Württemberg
Die vom Bundesarbeitsgericht zur nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in seinen Urteilen vom 10. 12. 2013 (9 AZR 51/13) und 3. 6. 2014 (9 AZR 111/13) aufgestellten Grundsätze sind auf die Fälle verdeckter Arbeitnehmerüberlassung übertragbar. Dies gilt auch, wenn die 155Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen eines Scheinwerkvertrags erfolgt.
LAG Baden-Württemberg, RAW 2015, 154-157 (Urteil vom 18.12.2014, 3 Sa 33/14)