Oberbeck
Werden gesundheitsbezogene Daten bei einer Amazon-Bestellung verarbeitet, setzt dies die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen voraus. Solange in den AGB und den Datenschutzbestimmungen von Amazon die Verarbeitung von personenbezogenen Gesundheitsdaten nicht ausdrücklich erwähnt werde, könne dies nicht als grundsätzliche Zustimmung gewertet werden. In dem Fall ging es um die Bestellung von apothekenpflichtigen Medikamenten. …
Oberbeck, DSB 2018, 113 (Urteil vom 28.03.2018, 3 O 29/18)