Für den Rückforderungsanspruch eines Insolvenzverwalters, der vom Lieferanten gezahlte Netzentgelte zurückfordert, reicht die Bezugnahme auf Presseberichte über eine „wirtschaftliche Schieflage“ nicht aus.
LG Gießen, ZNER 2015, 386-388 (Urteil vom 10.04.2014, 4 O 347/13)