Ein Privatdetektiv, der im Auftrag eines Kunden zur Erstellung eines Bewegungsprofils einen GPS-Sender an einem fremden Kraftfahrzeug anbringt, kann den Straftatbestand der unbefugten Datenverarbeitung erfüllen.
Vahle, DSB 2011, 36 (Beschluss vom 28.03.2011, 26 Qs 45/11)