Aus der Unvereinbarkeit des am Lotteriestaatsvertrag ausgerichteten staatlichen Wettmonopols mit dem Grundgesetz und dem Gemeinschaftsrecht konnte nicht ohne weiteres auf die Rechtswidrigkeit von Schließungsverfügungen geschlossen werden.
LG Mönchengladbach, ZfWG 2008, 49-52 (Urteil vom 04.12.2007, 3 O 211/07)