Eine Einwilligung in die Nutzung gespeicherter Daten in telefonische oder elektronische Werbeangebote muss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) drucktechnisch so gestaltet sein, dass eine gesonderte Erklärung (Opt-In) abgegeben wird.
Vahle, DSB 2011, 21 (Urteil vom 18.08.2010, 7 O 456/10)