LG Mannheim
Nach Durchführung eines – seitens des Gerichts unterstellt fehlerhaften – Konzessionsvergabeverfahrens verlangen weder der Sinn und Zweck von § 46 Abs. 2 und 3 EnWG noch die Schutzbedürftigkeit des unterlegenen Bieters die Nichtigkeit eines neu abgeschlossenen Konzessionsvertrages. Verfahrensverstöße sind nicht gegenüber dem Neukonzessionär, sondern gegenüber der konzessionierenden Gemeinde im Laufe des Konzessionsverfahrens geltend zu machen.…
LG Mannheim, ZNER 2013, 413-415 (Urteil vom 03.05.2013, 22 O 33/12 Kart)