Das Werbeverbot in Art. 12 lit. c) Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 erfasst die Hervorhebung eines „Prof. Dr. med.“ in der Produktaufmachung, wenn die Hervorhebung im Zusammenhang mit einer gesundheitsbezogenen Wirkweise des Lebensmittels steht.
LG Nürnberg-Fürth, ZLR 2008, 727-731 (Urteil vom 08.05.2008, 1 HKO 2675/08)