LG Ulm
Energieversorgungsunternehmen steht nach § 8 Abs. 1 UWG gegenüber Mitbewerbern ein Anspruch auf Unterlassung zu, wenn diese zu Zwecken des Wettbewerbs Verbraucher unter deren privaten Telefonanschlüssen anrufen, um das eigene Energiedienstleistungsangebot zu bewerben, sofern eine vorherige Einwilligung des Verbrauchers zu einem derartigen Werbeanruf nicht vorliegt. Einwilligungen in Telefonwerbung mittels vorformulierter Einwilligungsklauseln in Internet-Gewinnspielen sind nach § 307 BGB unwirksam, …
LG Ulm, ZNER 2010, 184-186 (Urteil vom 05.03.2010, 10 O 162/09 KfH)