Bei Produkten, die bei eBay mit dem Hinweis auf eine Garantie („5 Jahre Garantie“) zum Sofortkauf angeboten werden, müssen die wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, in dem Angebot angegeben werden.
LG Weiden, WRP 2019, 946-948 (Urteil vom 04.03.2019, 1 HK O 18/18)