Vahle
Das Landesarbeitsgericht Sachsen hat entschieden, dass ein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach beendetem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht besteht; allerdings lässt das Gericht Ausnahmen zu. Ein Löschungsanspruch könne sich bei in Papierform geführten Personalakten nur aus Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ergeben, nicht aus der Vorschrift des § 32 BDSG.…
Vahle, DSB 2014, 243 (Urteil vom 14.01.2014, 1 Sa 266/13)