Das staatliche Sportwettenmonopol in Sachsen ist mit der europäischen Diensteistungs- und Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar. Die Vermittlung von Sportwetten in das EG-Ausland verstößt daher nicht gegen § 284 StGB.
VG Dresden, ZfWG 2006, 262-265 (Beschluss vom 16.08.2006, 14 K 2239/05)