Oberbeck
Der Betreiber eines Portals für private Zimmer und Wohnungen ist verpflichtet, die vollständigen Namen und Anschriften aller im Portal registrierten Vermieter an die Stadt Freiburg zu übermitteln. Die Stadt wollte mit der Anfrage die Schuldner der Bettensteuer für Unterkünfte ermitteln. Der Betreiber verweigerte die Auskunft mit Verweis auf den Datenschutz. Die Stadt solle zunächst versuchen, …
Oberbeck, DSB 2017, 167 (Urteil vom 05.04.2017, 4 K 3505/16)