Die Errichtung einer PV-Anlage an Dach- und Außenwandflächen eines Gebäudes ist baugenehmigungsfrei, wenn die Anlage – zumindest auch – der genehmigten Hauptnutzung des Gebäudes dient, indem der Strom auch im eigenen Gebäude eingesetzt wird.
VG Halle, ZNER 2012, 554 (Urteil vom 08.05.2012, 2 A 72/11 HAL)